/

 

 

Mitteilung zur aktuellen Lage in Zeiten von Corona Virus

 ____________________________________


Bayerisches Kabinett beschließt Aufhebung der meisten Einschränkungen ab 03.04.2022
Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, ab 03.04.2022 weitgehend alle Einschränkungen aufzuheben. Lediglich in Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) wird weiterhin die FFP2-Masken- und Testpflicht bestehen bleiben. Auf Hotspotregelungen will das Land Bayern verzichten.
Abstandsgebot und Tragen von Masken werden nur noch Empfehlungen.

03.04.2022

____________________________________


Liebe Kunden,

bei uns gilt ab sofort die
2 G   Regel

GEIMPFT   UND   GENESEN

Bitte Ihren Nachweis bereithalten

Danke für Ihr Verständnis

26.11.2021: Die Corona-Bestimmungen - Info der Handwerkskammer München

Körpernahe Dienstleistungen

Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen (Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe),
dürfen nur noch geimpfte oder genesene Kunden bedienen (2G).

Die ungeimpften oder nicht genesenen Inhaber und Mitarbeiter müssen weiterhin täglich einen Schnell- oder Selbsttest (3G) machen. Ferner muss zwischen den Kunden untereinander ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch die Kundenzahl wird auf 10qm pro Kunde begrenzt.

 ____________________________

Gültig ab 23.08.2021

alle Personen, die weder Vollständig Geimpfte oder Genesene sind,
für die Inanspruchnahme von useren Dienstleistungen
müssen einen max. 24 Stunden alten Schnelltest
oder 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen.

Danke für Ihr Verständnis

Beleiben Sie gesund!

___________________________

Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der
Handwerkskammer
für München und Oberbayern
von 12.05.2021

 Die Öffnung von Kosmetikbetrieben und Nagelstudios ist ab 10.05.2021 inzidenzabhängig geregelt.
Anders als beim Einzelhandel gibt es aber nur zwei Inzidenzstufen:

7-Tage-Inzidenz bis einschließlich 100

Es dürfen jegliche körpernahen Dienstleistungen durchgeführt werden,
also beispielsweise Kosmetik, Nagelpflege, Massagen, Permanent-Make-Up.

7-Tage-Inzidenz über 100

Kosmetikbetriebe und Nagelstudios dürfen nur noch Fußpflege,  medizinisch notwendige Behandlungen sowie pflegerische Leistungen erbringen, ansonsten nicht mehr öffnen.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 30.04.2021 auf seiner Homepage in den FAQs klargestellt, was unter pflegerischer Leistung oder medizinisch notwendiger Behandlung zu verstehen ist.
Für mehr Information:
  https://www.hwk-muenchen.de/artikel/welche-oeffnungen-und-beschraenkungen-gelten-74,0,9889.html

 _____________________________

Liebe Kunden,

Ab Montag, 26.04.2021 finden alle Fußpflege-Termine wie geplant statt.

Kunde muss negativen PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest
(max. 24 Stunden alt) vorweisen und FFP2-Maske tragen.

Danke für Ihr Verständnis

25.04.2021

_______________________________

Wiedereröffnung am 01.03.2021

Wir freuen uns auf Sie!

_________________________________

Liebe Kunden,

leider sind wir, aufgrund der aktuellen Welle des Coronavirus gezwungen,
das Geschäft vorübergehend zu schließen.

!!! Verlängerung des Teil-Lockdowns bis voraussichtlich 07.03.2021

 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Bleiben Sie gesund!

12.02.2020

_________________________________

Liebe Kunden,

wir sind ab Montag 11.5.2020 wieder für Sie da
allerdings sind folgende Hygienehinweise zu beachten:

Danke für Ihr Verständnis
(Stand 10.05.2020)

_________________________________


Liebe Kunden!

Auch wir müssen auf Grund der aktuellen Gesundheitslage unser Geschäft vorübergehend schließen.
Wir hoffen, dass wir Sie schon bald wieder bei uns begrüßen dürfen.
(23.03.2020)

_________________________________

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!